Kurse

Alle unsere 8- bis 12-wöchigen Kurse sind nach § 20 SGB V als Präventionskurse zertifiziert. Bist Du gesetzlich versichert, erhältst Du von Deiner Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 100% zu diesen Kursen. Weitere Informationen dazu findest Du unten bei Häufige Fragen

Brauchst Du Unterstützung bei der Auswahl des für Dich passenden Kurses, vereinbare gern einen Gesprächstermin. Wir sind gerne für Dich da!  

Für Unternehmen ergeben sich aus der Zertifizierung verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Gerne beraten wir Dich dazu im persönlichen Gespräch.

Häufige Fragen - Präventionskurse

Krankenkassen, die der Kooperationsgemeinschaft der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) angehören, bezuschussen die Kurse, die von der ZPP qualitätsgeprüft und zertifiziert sind. Wie oft und in welcher Höhe Präventionskurse bezuschusst werden, variiert dabei je nach Krankenkasse. In der Regel wird die Teilnahme an zwei Gesundheitskursen pro Kalenderjahr gefördert. Frage am besten direkt bei Deiner Krankenkasse nach oder informiere Dich auf deren Homepage. 

Nachdem Du Dir einen Präventionskurs ausgesucht und ggf. bei Deiner Krankenkasse nachgefragt bzw. nachgelesen hast, inwiefern sie den Kurs finanziell unterstützen, buchst Du einfach online den von Dir gewünschten Kurs. Du erhältst dann von uns per Mail die Anmeldebestätigung und Rechnung. Um von Deiner Krankenkasse den Zuschuss zu bekommen, musst Du mind. 80% der Kursstunden anwesend sein. Bei Präventionskursen dokumentiert die Kursleiterin automatisch Deine Anwesenheit auf einer Anwesenheitsliste. Warst Du mind. 80% der Kursstunden anwesend, erhältst Du von uns nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung, die Du bei Deiner Krankenkasse einreichst, um den Zuschuss zu erhalten. 

Nach Ende des Kurses stellen wir Dir eine Teilnahmebestätigung über Deine regelmäßige Anwesenheit (mind. 80% der Kursstunden) auf Grundlage der von der Kursleitung geführten Anwesenheitsliste aus. 

Bitte beachte, dass die Bearbeitungszeit für das Ausstellen der Teilnahmebestätigungen bis zu zwei Wochen betragen kann.

Generell verfällt die Stunde bei Nichtteilnahme. Du kannst aber gerne innerhalb Deines Kurszeitraums an bis zu zwei Terminen an einem anderen Kurs teilnehmen.

Sofern Deine Krankenkasse keine Einwände hat, können bis zu 2 Stunden durch die Teilnahme an einem anderen Präventionskurs im Kurszeitraum für das Erreichen der Mindestteilnahmestunden angerechnet werden.

Am besten sprichst Du uns direkt an, wenn Du einmal nicht kommen kannst und wir schauen gemeinsam nach einem passenden Ersatztermin. 

Du kannst an so vielen Präventionskursen teilnehmen, wie Du möchtest. Deine Krankenkasse zahlt im Regelfall aber leider nur zu zwei Kursen im Jahr einen Zuschuss.

Fragen & Beratung

Du hast weitere Fragen, wünscht Dir Beratung bei der Auswahl des richtigen Kurses? 

Ich bin gerne für Dich da und freue mich auf Deine Nachricht!