Erfolgreich und gesund durch betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen und eine wesentliche Grundlage für Leistungsfähigkeit, Motivation und Wohlbefinden. Demografischer Wandel, hohe Arbeitsbelastung, fortwährende Erreichbarkeit, schwere Arbeit ebenso wie zu wenig oder einseitige Bewegung begünstigen Arbeits- und Organisationskrankheiten und führen zu steigenden Fehlzeiten in Unternehmen.
Um direkte und indirekte Krankheitskosten zu senken und arbeitsbedingten Krankheiten vorzubeugen, empfiehlt sich die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und das Angebot gesundheitsfördernder Maßnahmen (BGF).
Sind die Mitarbeiter seltener krank, zufriedener, motivierter, fühlen sich gesehen und wertgeschätzt, steigt die Identifikation mit dem Unternehmen, die Produktivität, Qualität und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit, der Umsatz und das Image bei Kunden und potentiellen Kollegen. BGM & BGF kommen also Beschäftigten und Unternehmen gleichermaßen zugute!
Ist die Entscheidung getroffen, Arbeit und Organisation gesundheitsförderlich zu gestalten, gilt es Belastungen zu erkennen, Maßnahmen zu planen, umzusetzen und deren Erfolg zu evaluieren. Dabei ist es entscheidend, gezielt auf die individuellen Herausforderungen der Mitarbeiter und des Unternehmens einzugehen. Schon eine einzelne gezielte Maßnahme bewirkt hier mehr, als ein Rundumschlag per Gießkannenprinzip.
Macht man sich dies bewusst, lässt sich leicht erkennen, dass betriebliche Gesundheitsförderung auch in Kleinst- und Kleinbetrieben (bis 9 Mitarbeiter) erfolgreich möglich ist. Gesundheitsförderliche Prozesse und Maßnahmen können hier durch kürzere Entscheidungswege, familienähnliche soziale Beziehungen und direktere Kommunikation oft sogar leichter zum Arbeitsalltag werden als in größeren Unternehmen.
Neben staatlichen Förderungsprogrammen und Unterstützung durch Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit auch steuerlich begünstigt: Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen ( § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz).
Gerne unterstützen wir Dich und Deine Mitarbeiter individuell an Eure Bedürfnisse angepasst in den Bereichen gesunde Bewegung, Stressmanagement, Resilienz, Entspannung, Achtsamkeit, Motivation und gesunde Ernährung.
Lass uns darüber sprechen, wie wir Euch unterstützen können!